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Patentanwaltsprüfung
Patentanwaltsprüfung vor der Prüfungskommission für Patentanwälte
Nach erfolgreich absolvierter Ausbildung legen die Patentanwaltskandidatinnen und -kandidaten die Patentanwaltsprüfung vor der Prüfungskommission beim DPMA ab. Diese besteht aus einem schriftlichen und mündlichen Teil. In der schriftlichen Prüfung sind vier Klausuren zu schreiben. Die mündliche Prüfung findet als Gruppenprüfung statt. Kandidatinnen und Kandidaten, die die Prüfung bestanden haben, sind berechtigt, die Bezeichnung "Patentassessorin" beziehungsweise "Patentassessor" zu führen. Hierüber erhalten sie vom DPMA eine Urkunde. Anschließend steht der Weg offen für eine Tätigkeit in der Industrie oder – nach Vereidigung und Zulassung durch die Patentanwaltskammer – in der Patentanwaltschaft.
Prüfungstermine
Die Patentanwaltsprüfungen finden derzeit dreimal jährlich statt, in der Regel im
- Februar (schriftliche Prüfung) und März/April (mündliche Prüfung)
- Juni (schriftliche Prüfung) und Juli/August (mündliche Prüfung)
- Oktober (schriftliche Prüfung) und November/Dezember (mündliche Prüfung)
Die besondere Eignungsprüfung für Patentanwälte anderer europäischer Staaten nach dem Gesetz über die Tätigkeit europäischer Patentanwälte in Deutschland (EuPAG) findet in der Regel ebenfalls dreimal jährlich zu denselben Terminen zusammen mit der regulären Patentanwaltsprüfung statt.
Der Gesetzgeber hat mit dem Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und weiterer Vorschriften die Möglichkeit geschaffen, elektronische Patentanwaltsprüfungen anzubieten. Das DPMA prüft die technischen Möglichkeiten und wird gemeinsam mit der Prüfungskommission ein Konzept erarbeiten. Nach dem derzeitigen Stand der Planungen sollen Patentanwaltskandidatinnen und -kandidaten die schriftlichen Aufsichtsarbeiten künftig an einem vom DPMA zur Verfügung gestellten Laptop in den Prüfungsräumen des DPMA schreiben können. Das DPMA strebt die Einführung einer solchen elektronischen Prüfung so früh wie möglich an; dies wird jedoch voraussichtlich frühestens ab dem Jahr 2024 möglich sein.
Termine 2022
Patentanwaltsprüfung II/2022
Schriftlicher Teil: 7./8./9./10. Juni
Mündlicher Teil:
IIA: 25./26./27./28. Juli
IIB: 25./26./27./28. Juli
IIC: 1./2./3./4. August
IID: 1./2./3./4. August
Patentanwaltsprüfung III/2022
Schriftlicher Teil: 4./5./6./7. Oktober
Mündlicher Teil:
IIIA: 28./29./30. November/1. Dezember
IIIB: 28./29./30. November/1. Dezember
IIIC: 5./6./7./8. Dezember
IIID: 5./6./7./8. Dezember
(Änderungen vorbehalten)
Termine 2023
Patentanwaltsprüfung I/2023
Schriftlicher Teil: 6./7./8./9. Februar
Mündlicher Teil:
IA: 27./28./29./30. März
IB: 27./28./29./30. März
IC: 3./4./5./6. April
ID: 3./4./5./6. April
Patentanwaltsprüfung II/2023
Schriftlicher Teil: 5./6./7./9. Juni
Mündlicher Teil:
IIA: 24./25./26./27. Juli
IIB: 24./25./26./27. Juli
IIC: 31. Juli/1./2./3. August
IID: 31. Juli/1./2./3. August
Patentanwaltsprüfung III/2023
Schriftlicher Teil: 9./10./11./12. Oktober
Mündlicher Teil:
IIIA: 27./28./29./30. November
IIIB: 27./28./29./30. November
IIIC: 4./5./6./7. Dezember
IIID: 4./5./6./7. Dezember
(Änderungen vorbehalten)
Allgemeine Hinweise zur Patentanwaltsprüfung
Stand: 04.08.2022
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